Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertriebspartner / Vermittler
Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit zwischen Müller Innovations und Vertriebspartnern.
Version: 2026-03-08
Stand: 08.03.2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Müller Innovations, Inhaber Tobias Müller ("Müller Innovations"), und registrierten Vertriebspartnern/Vermittlern ("Vertriebspartner"). Sie gelten für Registrierung, Portalnutzung, Vermittlungstätigkeit, Angebots-/Vertragsstrecken und Provisionsabrechnung.
2. Stellung des Vertriebspartners
Der Vertriebspartner handelt selbständig als Vermittler. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung besteht keine allgemeine Vollmacht, Müller Innovations rechtsverbindlich zu verpflichten. Der Vertriebspartner ist weder Arbeitnehmer noch Organ von Müller Innovations.
3. Keine eigenmächtigen Zusagen
Ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe von Müller Innovations darf der Vertriebspartner insbesondere keine Garantien, Beschaffenheitszusagen, Sonderrabatte außerhalb freigegebener Grenzen, verbindliche Liefer-/Leistungstermine oder sonstige Individualzusagen im Namen von Müller Innovations abgeben. Maßgeblich sind ausschließlich freigegebene Preislisten, Inhalte, Vertragsmasken und schriftliche Bestätigungen.
4. Pflicht zur wahrheitsgemäßen Vermittlung
Gegenüber Interessenten und Kunden sind ausschließlich wahrheitsgemäße, vollständige und freigegebene Informationen zu verwenden. Irreführende, unvollständige oder nicht freigegebene Aussagen sind unzulässig. Unklare oder nicht freigegebene Aussagen sind an Müller Innovations zu eskalieren.
5. Vertragsschluss mit Endkunden
Ein im Portal vorbereiteter Vertrag ist ein Entwurf. Endkundenverträge kommen endgültig erst nach Prüfung und Annahme durch Müller Innovations zustande. Müller Innovations kann Kunden/Aufträge ablehnen, insbesondere bei fehlender Umsetzbarkeit, Compliance-Risiken oder Kapazitätsgrenzen.
6. Pflichten des Vertriebspartners
Der Vertriebspartner hält Profildaten aktuell, nutzt nur freigegebene Materialien, schützt Zugangsdaten, dokumentiert relevante Kundeninteraktionen vollständig und beachtet anwendbare Rechtsvorschriften (insbesondere Wettbewerbs-, Datenschutz-, Telekommunikations- und Verbraucherrecht).
7. Provision und Abrechnung
Provisionen entstehen ausschließlich nach der jeweils gültigen Provisionslogik. Provisionen gelten nur für wirksam zustande gekommene, nicht rückabgewickelte und provisionsfähige Geschäfte. Soweit im System vorgesehen, werden Provisionen erst bei Status "Auftrag abgeschlossen" als verdient markiert. Provisionen können storniert, gekürzt oder zurückgefordert werden, wenn Geschäfte nicht zustande kommen, rückabgewickelt werden, Zahlungen ausbleiben oder Pflichtverletzungen des Vertriebspartners vorliegen.
8. Haftung, Freistellung und Regress
Der Vertriebspartner haftet Müller Innovations für Schäden, Kosten, Ansprüche Dritter, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Nachteile, die auf schuldhaften Falschaussagen, unbefugten Zusagen, Datenschutzverstößen oder sonstigen Pflichtverletzungen beruhen. Der Vertriebspartner stellt Müller Innovations von berechtigten Drittansprüchen frei und hält Müller Innovations schad- und klaglos, soweit Ansprüche auf schuldhaftem Verhalten des Vertriebspartners beruhen. Zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
9. Sanktionen und Sperre
Bei schwerwiegenden Verstößen kann Müller Innovations den Portalzugang vorläufig oder dauerhaft sperren und die Zusammenarbeit außerordentlich beenden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
10. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
Freigegebene Materialien, Marken, Logos, Vorlagen und Systeminhalte bleiben Eigentum von Müller Innovations. Der Vertriebspartner erhält ein widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der Zusammenarbeit. Nicht öffentliche geschäftliche Informationen sind vertraulich zu behandeln, auch nach Vertragsende.
11. Datenschutz
Bei Verarbeitung personenbezogener Daten sind die anwendbaren Datenschutzvorgaben einzuhalten. Eine eigenmächtige Nutzung von Kunden-/Interessentendaten zu fremden Zwecken ist unzulässig.
12. Laufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit beginnt mit Kontofreischaltung oder ausdrücklicher Bestätigung. Sie kann von beiden Seiten mit 14 Tagen Frist ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung gilt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Müller Innovations. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.